Hallo zusammen,
die Frage kommt immer wieder...
folgendes habe ich dazu gefunden:
http://www.adac.de/_mm/pdf/italien_56251.pdf
Zitat:
8. Versicherungspflicht für Sportboote
Bei Befahren italienischer Binnen- und Küstengewässer sind alle motorgetriebenen
Wassersportfahrzeuge und Segelboote mit Hilfsmotoren haftpflichtversicherungspflichtig. Ein
Versicherungsnachweis muss an Bord mitgeführt werden. Als solcher gilt die Versicherungskarte,
die von den Versicherern zusätzlich zur Police ausgegeben wird. Die Mindestdeckungssummen
betragen für Personenschäden 2,5 Mio. Euro und für Sachschäden 500.000 Euro. Ab 2012 gelten
doppelt so hohe Mindestdeckungssummen.
Wenn nur als Tender, dann ist keine eigene Versicherung notwendig, jedoch darf man sich dann max. 200 m vom "Mutterschiff" entfernen
LG Winne