Versicherungspflicht für Schlauchboot mit eMotor

  • Hallo zusammen,
    die Frage kommt immer wieder...
    folgendes habe ich dazu gefunden:
    http://www.adac.de/_mm/pdf/italien_56251.pdf
    Zitat:
    8. Versicherungspflicht für Sportboote
    Bei Befahren italienischer Binnen- und Küstengewässer sind alle motorgetriebenen
    Wassersportfahrzeuge und Segelboote mit Hilfsmotoren haftpflichtversicherungspflichtig. Ein
    Versicherungsnachweis muss an Bord mitgeführt werden. Als solcher gilt die Versicherungskarte,
    die von den Versicherern zusätzlich zur Police ausgegeben wird. Die Mindestdeckungssummen
    betragen für Personenschäden 2,5 Mio. Euro und für Sachschäden 500.000 Euro. Ab 2012 gelten
    doppelt so hohe Mindestdeckungssummen.


    Wenn nur als Tender, dann ist keine eigene Versicherung notwendig, jedoch darf man sich dann max. 200 m vom "Mutterschiff" entfernen
    :occasion5:
    LG Winne