Motorbootkennzeichen
Auf deutschen Binnengewässern benötigt ein Sportboot ein Kennzeichen. Ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht auf den Binnenschifffahrtsstraßen sind Kleinstfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt werden (Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks), Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m, und Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) Antriebsleistung.
Wer nur auf deutschen Seeschiffahrtsstraßen unterwegs ist, dem reicht ein selbstgewählter Bootsname und die Angabe des Heimatshafens. Lediglich Wassermotorräder benötigen ein amtliches Kennzeichen auf den Seeschifffahrtsstraßen.
Im Ausland braucht man aber dann meist doch wieder ein Kennzeichen.
Ein Sportboot bedarf keiner Zulassung (die eine Prüfung des Bootes mit sich brächte), auch wenn umgangsprachlich oft davon gesprochen wird. Es genügt die Zuteilung eines Kennzeichens. Für deutsche Bootsbesitzer gibt es hierzu verschiedene Möglichkeiten.
1. Amtliche Kennzeichen
1.1. Registrierung beim Wasser-Schiffahrtsamt (WSA-Kennzeichen)
Amtliche Binnen-Kennzeichen werden von den Wasser- und Schifffahrtsämtern an den Eigentümer des Sportbootes ausgegeben. Sie gelten unbefristet, sofern sich die Angaben nicht geändert haben.
Man kann sein Boot bei einem beliebigen WSA registrieren lassen. Eine örtliche Zuständigkeit, wie beim Kfz, gibt es nicht. Die Liste der WSA findet sich hier:
http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...hen/index.html
Das WSA-Kennzeichen wird im europäischen Ausland fast überall anerkannt. Es ist aber kein anerkannter Eigentumsnachweis. (Beim Grenzübertritt in Nicht-EU-Länder ist also das Mitführen eines zusätzlichen Eigentumsnachweises sinnvoll. Es bietet sich eine Kopie der Kaufrechnung an, weil darauf auch die Mehrwerteteuer ausgewiesen ist und man so auchgleich das Thema "zollredlicher Besitz" erledigt hat. Details siehe im nächsten Beitrag.)
Das Kennzeichen hat die Form ABC-X 123, wobei ABC das WSA-Kürzel ist.
Man braucht für den Antrag:
Personaldokument mit Angaben zur Anschrift des Eigentümers (Kopie des Personalausweis),
Angaben über das Boot, inkl. Baunummer und CE-Nummer,
Angaben über den/die Motoren, inkl. Motornummer,
CE-Bescheinigung,
Eigentumsnachweis für Boot und Motor in Form eines Kaufvertrages/Rechnung oder als eidesstattliche Erklärung, daß uneingeschränktes Eigentum besteht,
18 EUR, je nach WSA in bar oder per Einzugsermächtigung.
Es genügen einfache Kopien.
Das Antragsformular finden man auf der Webseite des jew. WSA (s.o.).
1.2. Flaggenzertifikat (FZ)
Das Flaggenzertifikat ist ein vom BSH ausgestellter amtlicher Ausweis für Sportboote, die max. 15 m lang sind, mit dem die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge nachgewiesen wird. Es wird nur deutschen Staatsbürgern ausgestellt, ist international anerkannt und gilt auch im Ausland als Eigentumsnachweis. Es ist 8 Jahre lang gültig; eine Verlängerung ist möglich.
Mit dem FZ kann man auch eine Binnenregistrierungsnummer (sog. F-Nummer) erhalten oder ein bestehendes WSA-Kennzeichen als Binnenregistrierungsnummer ins FZ aufnehmen lassen. Dann gilt es auch als Kennzeichen für Binnenfahrt. Die F-Nummer hat ggf. die Form 123456-F.
In das FZ kann man auch eine evt. vorhandene Funkgenehmigung eintragen lassen.
Man braucht für den Antrag:
Personaldokument mit Angaben zur Anschrift oder Meldebestätigung der Heimatbehörde mit Hinweis auf die deutsche Staatsangehörigkeit,
Angaben über das Boot, inkl. Baunummer und CE-Nummer,
Angaben über den/die Motoren, inkl. Motornummer,
CE-Bescheinigung (dient auch als Nachweis der technischen Daten des Schiffes),
Eigentumsnachweis für Boot und Motor in Form eines Kaufvertrages/Rechnung mit Zahlungsbestätigung oder –quittungen oder eidesstattliche Erklärung, daß uneingeschränktes Eigentum besteht,
75 EUR per Überweisung,
Wenn vorhanden 1. Seite der Funkgenehmigungsurkunde und Nachweis eines bereits erteilten WSA-Kennzeichens (falls dieses binnen weiter benutzt werden soll),
Original-Fotos des Schiffes einmal in ganzer Länge von der Seite und einmal so, daß der Schiffsname und der Heimathafen am Schiff erkennbar sind,
Das Antragsformular ist hier: http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...zertifikat.pdf
Die Nr. 1, 4, 5 werden im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien benötigt, für den Rest reichen normale Kopien. Am einfachsten geht man mit allen zu beglaubigenden Kopien und den Originalen zum örtlichen Einwohnermeldeamt und lässt sich alle Unterlagen beglaubigen. Faßt man alles in einem Packen zusammen, fällt nur eine Beglaubigungsgebühr
an (ca. 5 EUR).
Die Fotos können nachgereicht werden. Das geht sogar per E-Mail und hat den Vorteil, daß man die Beschriftungen des Namen und der F-Nummer (die ja erst mit dem FZ vergeben wird) in einem Rutsch vornehmen kann.
Für den Heimathafen gibt es keine Anforderung, außer daß er nur an irgendeinem Gewässer liegen muß, welches sogar für das Boot gesperrt sein kann.
2. Amtlich anerkannte Kennzeichen
Amtlich anerkannte Kennzeichen werden in Form des Internationale Bootsschein (IBS) vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e.V. (ADAC), dem Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder dem Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) an Deutsche oder Ausländer mit festem Wohnsitz in Deutschland vergeben.
Der IBS ist wie das Flaggenzertifikat mit F-Nummer sowohl Binnen als auch im Ausland gültig. Gesichert ist das allerdings nur in Europa (seit 2005 auch an französischen Küsten).
Das Kennzeichen hat die Form 12345-X, wobei X=A bei ADAC, X=M bei DMYV und X=S bei DSV.
Als Reisedokument darf der IBS bei Grenzübertritt nicht älter als zwei Jahre sein, damit er gesichert anerkannt ist. Im Inland ist der IBS als Binnen-Kennzeichenausweis so lange gültig, wie sich an den eingetragenen Daten nichts ändert.
Man braucht für den Antrag:
Personaldokument mit Angaben zur Anschrift des Eigentümers (Kopie des Personalausweis), bei ausländischen Staatsbürgern Meldebescheinigung / Aufenthaltserlaubnis,
Angaben über das Boot, inkl. Baunummer und CE-Nummer,
Angaben über den/die Motoren, inkl. Motornummer(n),
CE-Bescheinigung,
Eigentumsnachweis für Boot und Motor in Form eines Kaufvertrages/Rechnung oder eidesstattliche Erklärung, daß uneingeschränktes Eigentum besteht,
25 EUR per Überweisung/Bankeinzug (Mitglieder erhalten 5 EUR Rabatt, der ADAC verlangt 1 EUR für den Versand),
Angaben über evt. erteilte Funkgenehmigung.
Es genügen einfache Kopien.
Die Antragsformulare findet man z. B. hier:
ADAC http://www.adac.de/_mm/pdf/IBS-Merkb...2011_55451.pdf
DMYV http://www.dmyv.de/fileadmin/downloads/IBS.pdf
DSV http://www.dsv.org/uploads/media/IBS...g-11-02-23.pdf
Die Verlängerung kostet 18 EUR.
3. Anmerkungen
Kennzeichen/Name sind in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anzubringen. Die Angabe des Heimathafens ist ggf. am Heck anzubringen.
Die CE-Angaben sind immer nötig, wenn das Boot nach 1998 in die EU gebracht oder gebaut wurde. Für den Eigengebrauch gebaute Boote und Antriebsmotoren sind von der CE-Pflicht ausgenommen. Wird ein solches Boot innerhalb von 5 Jahren verkauft, muß der Erbauer für die vorschriftsmäßige CE-Zertifizierung sorgen.
Als kostengünstige "Grundversorgung" ist das WSA-Kennzeichen zu empfehlen, das auf sehr vielen europäischen Binnengewässern ausreicht (Ausnahmen sind der Bodensee, die Schweiz, die Seen im schweizerisch-italienischen Grenzgebiet und Ungarn und weiter Donauabwärts). Darüber hinaus kann man damit auch auf fast allen europäischen Küstengewässern fahren (wichtigste Ausnahme: Frankreich).
Auf ausländischen Küstengewässern (bes. Frankreich) ist man ganz auf der sicheren Seite, wenn man (evtl. zusätzlich zum WSA-Kennzeichen) ein Flaggenzertifikat hat. Für den nur einmal anfallenden Beglaubigungsaufwand erhält man einen amtlichen Eigentumsnachweis. Auf längere Sicht ist das Flaggenzertifikat auch nicht teurer als der Internationale Bootsschein, weil es nur alle 8 (statt 2) Jahre verlängert werden muss.
Bei der Beantragung (und ggf. Verlängerung) der Dokumente sollte man an die Bearbeitungsdauer denken, die saisonal stark schwankt.
Quelle:
http://boote-wassersport-forum…9-Regeln-und-Vorschriften