Benötigte Dokumente:
Amtliche Genehmigung durch die Fischereibehörde u. Lizenz der Fipsas
(wird vorab vom laMotta-Team besorgt)
Beide Lizenzen und der Personalausweis sind stets bei sich zu tragen und auf Verlangen vorzeigen.
Spinnfischen und allgemein Bootsfischen ganzjährig erlaubt
Ab 2013 stehen 30 behördlich ausgewiesene Uferplätze für Ansitzangler zur Verfügung
Verboten ist das Errichten von eigenen Uferplätzen, Zeltlagern sowie offenes Feuer
(Schirm u. offenes Schirmzelt auf den ausgewiesenen Plätzen bei schlecht Wetter und Nachts geduldet)
3 Angelruten pro Person sind erlaubt.
Der Lago darf ganzjährig vom Boot aus befischt werden.
Nachtfahrten sind offiziell verboten (so auch am Po) aber geduldet
gleiches gilt für das Nachtfischen vom Boot aus.
Auf Karpfen und Waller darf 24 Stunden geangelt werden.
Lebende Köderfische erlaubt.
Lebende Karpfen nein, außer sie wurden käuflich erworben (gleiches gilt für Aal).
Beleg muß vorhanden sein. (Anm. Sind genügend Karausche und Weissfische im Lago)
Echolot nur zur Ortung und Erkundung eines Angelplatzes benützen.
Weitere Verbote sind wie in Deutschland z.B. Legangeln, Paternoster usw.. 10 Meter Mindestabstand vom
nächsten Angler.
Auslegen mit dem Boot ist ebenfalls verboten, das mitführen eines Beibootes (zum Erkunden und Loten ) erlaubt.
Wallerholz, Bojensetzen und Abspannen ist verboten.
Es gilt: wo kein Kläger, da kein Richter - wenn man´s doch macht:
...Abspannen ja, aber nur da wo kein Schiffsverkehr ist (also in den Pools)
in den Kanälen absenken oder sich auf die eigene Uferseite beschränken.
jedoch Boje würde ich ganz weg lassen
Verbotene Fischereizone ist die große Insel der Lotusblüten im vorderen Teil des Sees.
Beim Karpfenangeln sind 2,5 Kilo Futter pro Person und Tag erlaubt, das restliche Futter im Auto lassen.
Schonzeiten und Schonmaß bleiben unverändert wie folgt:
Zander 35 cm 1.4. bis 31.5.
Karpfen 30 cm 1.5. bis 30.6.
Schleie 30 cm 1.5. bis 30.6.
Barsch 20 cm 1.3. bis 31.5.
Schwarzbarsch 28 cm 1.5. bis 30.6.
Waller das ganze Jahr frei
Schonzeit Karpfen
Ab 2012 statt 1. Mai jetzt ab 15. Mai bis Ende Juni. Also um 2 Wochen kürzer als bisher.
geänderte Schonzeiten ab 2019
Karpfen vom 15.4. - 15.6.
Hecht vom 01.1. - 15.4.
Zander vom 01.04. - 31.05.
Schwarzbarsch vom 15.4. - 15.6.
Dies sind die wichtigsten Regeln.
LG Winne