Versicherung Benzinmotor

  • Mahlzeit Männer,


    ich wollte mal Anfragen wo ich eine Versicherung für den Benzinmotor bekomme und muss ich mein Schlauchboot noch irgendwo registrieren lassen für Italien oder macht das automatisch der Campbetreiber? Für eure Antworten danke ich euch schon einmal im voraus.

  • Klar musst du dein Boot anmelden und Versichern, wie kommst Du drauf dass dies der Campbetreiber macht!?
    Boot mit dazugehörigem Motor bei der WSA oder dem ADAC anmelden, Nummer am Boot anbringen und eine Versicherung z.B. beim Roland Petri abschließen mit Italienischer Police und genügend Deckungssumme!
    Und wenn Du das hast kannst los legen!
    Aber über das Thema wurde bereits viel geschrieben und lässt sich mit der Suchfunktion auch noch genauer nachlesen!

  • Boot mit dazugehörigem Motor bei der WSA oder dem ADAC anmelden, Nummer am Boot anbringen und eine Versicherung z.B. beim Roland Petri abschließen mit Italienischer Police und genügend Deckungssumme![/


    Hi Effi,


    Diesen Punkt würde ich gerne zur Diskussion stellen. Wieso soll ich für Italien das Schlauchboot beim deutschen WSA anmelden müssen? Das ergibt für mich keinen Sinn, auch wenn es in allen Foren immer wieder so verzählt wird.


    Das die Versicherung in Italien mit 6 Mio. Euro Deckungssumme vorhanden sein muss, steht ausser Frage. Aber die Anmeldung beim WSA, wenn ich das Boot nur im Ausland benutze, kann ich mir doch sparen, die Versicherung bekomme ich ja auch ohne Zulassung.


    Mir geht es hier nicht um die paar Kröten, was es kostet , sondern eher wieder um die Ummeldung, wenn ein anderes Boot mit wechselnden Motoren verwendet wird. Das muss ich ja dann auch immer mit umschreiben lassen, und kostet immer extra. geld und aufwand, den ich mir für die reine Nutzung im Ausland sparen kann!?


    Was macht den zb. ein Schweizer, ein Franzose, ein Ungar oder ein Slowene, wenn er in Italien Boot fahren will? Ich denke, eine Versicherung mit 6 Mio. Abschliessen, und gut.

    Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen. (Napoleon I. Bonaparte)

  • :servus: @All,


    da können Leute im Internet schreiben was Sie wollen.


    Als Deutscher in Italien benötigts Du eine Internationale Zulassung ausgestellt in deinem Heimatland sowie eine Haftpflichtversicherung. Für Italien 6 Millionen Deckungssumme. Wird bei Abschluß Automatisch ausgestellt. Sollte ein Formular sein, wo das auf Italienisch draufsteht. Gerade bei der Guardia di Finanza sind die Jungs Mehrsprachig, was aber nicht heißt das sie das auch zu verstehen geben. Und das Problem sind genau die Jungs von der Finanza. Das kann unter Umständen den Einzug des Bootes nach sich ziehen und damit jede Menge Ärger. Es geht hier auch um den Eigentumsnachweis und Haftung als Ausländer bei Schadensfällen.
    Die Vorschrift gilt übrigens für alle Boote mit Antrieb auch mit E Motor.


    Die WSA gilt nur für Deutsche Gewässer. Mein Boot z.B. hat in der Internationalen Zulassung als Bootsnamen die WSA Nummer. Ist halt so gelaufen. WSA bringt nix im Ausland. Egal wo.




    Gruß Max

  • GMorgen


    :watr:


    Die Bootsnummer ist das offizielle Kennzeichen des Bootes.
    Man kann in Italien ja auch nicht ohne KFZ Kennzeichen spazieren fahren.


    Claus

    Erfahrung ist eine nützliche Sache.
    Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte... :adewink:


  • :servus: ,
    beid er Internationalen Zulassung bekommt man auch ein Kennzeichen. Da gilt das gleiche.

  • Hab grad beim ADAC nachgeschaut und was steht da??


    Unbedingt Mitnehmen


    Wir empfehlen, folgende Dokumente und Unterlagen mitzuführen:
    → je nach Fahrtgebiet: Sportbootführerschein Binnen oder See
    oder einen adäquaten Befähigungsnachweis
    Skipper, die mit dem eigenen Boot unterwegs sind, zusätzlich:
    gültiger Internationaler Bootsschein des ADAC oder anderer
    Nachweis der Bootsregistrierung

    → Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht des Bootseigners
    → EU-Mehrwertsteuernachweis
    → Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung


    Bootsregistrierung und Kennzeichen
    IBS (Internationaler Bootsschein)


    Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten Schiffszer-
    tifikat, Flaggenzertifikat, amtliche Kennzeichen der Wasser- und
    Schifffahrtsämter
    und amtlich anerkannte Kennzeichen, z.B. der
    Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC


    nach zu lesen hier : https://www.adac.de/_mmm/pdf/Italien_57403.pdf


    Ich hab meine Boote hald über die WSA Registriert und bei der Generali Versichert und bin so bisher gut gefahren!


    Wer meint er braucht oder will das nicht, der solls hald bleiben lassen!

  • :servus: Effi,
    habe nochmal gegoogelt. Wir haben beide Recht. IBS und WSA kann man beides haben. Wobei IBS "nur" anerkannt ist, jedoch auch in Englisch lesbar.


    Wichtig ist halt das man einen Eigentumsnachweis hat und das Teil versichert ist und die Ausrüstung passt.


    Ich persönlich habe bei meinem Boot beides WSA und IBS.


    Gruß Max

  • So, ich hab hier noch mal was


    Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge


    Jeder, der auf den Binnenschifffahrtsstraßen ein Kleinfahrzeug führt,
    muss sein Kleinfahrzeug mit einem gültigen amtlich anerkannten
    Kennzeichen versehen. Bei Kleinfahrzeugen handelt es sich um
    Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet eine
    Höchstlänge von 20 m</abbr> aufweisen.


    Ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht auf den Binnenschifffahrtsstraßen
    sind so genannte Kleinstfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt
    werden können wie Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks, Segelboote
    ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m, Motorboote mit nicht mehr als
    2,21 kW</abbr> (3 PS</abbr>)
    Antriebsleistung, Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als
    Kleinfahrzeuge gelten (z. B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen,
    Fähren), Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit dienstlicher
    Kennung.


    Auf den Seeschifffahrtsstraßen benötigen lediglich Wassermotorräder
    ein amtliches Kennzeichen. Dieses wird analog nach den Vorschriften über
    die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf den Binnenschifffahrtsstraßen
    vergeben. Vermietete Sportboote werden nach den Vorgaben der
    See-Sportbootverordnung gekennzeichnet. Eine darüber hinaus gehende
    Kennzeichnungspflicht gibt es im Gegensatz zum Binnenbereich nicht.


    Um insbesondere im Ausland auf Anforderung der örtlichen Stellen
    einen Eigentumsnachweis erbringen zu können, gibt es für Sportboote weitere Kennzeichnungsmöglichkeiten.


    Amtliche Kennzeichen gelten uneingeschränkt und gegenseitig in allen Ländern der Europäischen Union.


    Und durch die Registrierung bei der WSA erhällt man ein Amtliches Kennzeichen


  • Danke Effi.


    Sehr informativ. Jetzt sollte alles klar sein, wer dennoch ohne Kennzeichnung und Versicherung auf den Fluß will kanns ja tun. Man sollte dann nur nicht traurig sein wenn es bei einer Kontrolle Ärger gibt. schnauzevoll



    Claus

    Erfahrung ist eine nützliche Sache.
    Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte... :adewink:

  • Kommt scho noch, bloß vom Handy aus imma bissl schwierig.... :aeh:


    Gib ma noch a bissl Zeit :perfekt:

    Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen. (Napoleon I. Bonaparte)

  • Guten Abend zusammen,


    so, jetzt vom PC aus ist es einfach einfacher, zu zitieren und übersichtlich zu schreiben.


    Grundsätzlich vorweg, das ich mein Schlauchi für Italien auch in Deutschland angemeldet habe, aus dem Grund, das es keine anderen Informationen im Web gibt, trotzdem glaube ich, und ich hoffe, irgendwann kann ich es beweisen, das hier viele Falschinformationen dabei sind.


    V.a. dem ADAC und ähnlichen Organisationen, die damit Geld verdienen, und das nicht wenig, trete ich sehr mißtrauisch gegenüber.


    Die ganzen oben verlinkten Zitate und Aussagen beziehen sich nicht wirklich auf Italien:


    Zitat

    Als Deutscher in Italien benötigtst Du eine Internationale Zulassung ausgestellt in deinem Heimatland


    - Dann zählt ja die Anmeldung beim WSA doch nicht, der Logik nach, Internationale Zulassung = wenndann Internationaler Bootschein?


    Zitat

    Gerade bei der Guardia di Finanza


    - die wird aber nur die Versicherung interessieren


    Zitat

    Es geht hier auch um den Eigentumsnachweis und Haftung als Ausländer bei Schadensfällen.


    Eigentumsnachweis = Kaufvertrag + Versicherung auf deinen Namen (=Haftung bei Schadensfällen)


    Zitat

    Die Bootsnummer ist das offizielle Kennzeichen des Bootes.
    Man kann in Italien ja auch nicht ohne KFZ Kennzeichen spazieren fahren


    - Welche Kriterien gelten hierfür? Länge, Motorstärke, etc? Kann ich dann auch ein offizielles Kennzeichen in Italien beantragen, für ein Schlauchboot eines Italieners? (ich habe noch keinen gesehen..)




    Die haben wieder finanzielle Interessen...


    Zitat

    Wichtig ist halt das man einen Eigentumsnachweis hat und das Teil versichert ist und die Ausrüstung passt.


    - Eigentumsnachweis: Kaufvertrag + Teil auf mich versichert - sollte doch reichen


    Zitat

    Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge


    Jeder, der auf den Binnenschifffahrtsstraßen ein Kleinfahrzeug führt,
    muss sein Kleinfahrzeug mit einem gültigen amtlich anerkannten
    Kennzeichen versehen. Bei Kleinfahrzeugen handelt es sich um
    Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet eine
    Höchstlänge von 20 m</abbr> aufweisen.


    - Jetzt sind wir aber wieder in Deutschland und bei seinen Binnenschiffahrtsstraßen. Gibt es die Gleiche Vorschrift für italienische Binnenschifffahrtsstraße (ist der Po eine, gibt es den Begriff in Italien überhaupt?) vgl. 40 PS Grenze <--> nationales Recht



    Folgende Fragen sind nach wie vor für mich offen:


    - Wie macht es jemand, der nicht aus Deutschland und / oder Österreich ist (da ist es ähnlich mit den Vorschriften)
    - gibt es in der Schweiz ein Wasserschifffahrtsamt (gibt es überhaupt Binnenschifffahrtsstraßen dort?) und somit überhaupt die Möglichkeit, ein Kennzeichen zu beantragen?


    - Wo bekommt der Italiener sein Kennzeichen her?
    - Der Slowake? Der Ungar? etc.


    Mein Fazit, da ich mittlerweile gerne mal quer und kritisch lese, wir Deutschen sind in dieser Hinsicht "Hypochonder".
    - Unsere strengen und total verquerten Vorschriften projezieren wir schon auf komplett Europa, aber die meisten anderen länder sehen das oftmals viel entspannter und nicht so extrem bürokratisch


    - Wer ist wirklich schon bestraft worden, wegen dem Auslegeschlauchi und der fehlenden Anmeldung in Deutschland?
    - Nicht nur gehört, das der Bekannt eines Freundes betroffen war. etc.


    Fehlende Versicherung: Das sehe ich kritischer, und ist auch wirklich offiziell, das man das in Italien benötigt. Aber: diese bekommt man bei fast allen Versicherungen auch ohne Anmeldung (zumindest meiner Recherche nach..)


    Ich weiß, viele denken sich jetzt, was stellt er sich überhaupt so an, wegen den paar Euros?


    Einfach deshalb, da ich keine Binnenschifffahrtstraße in der Nähe habe, und somit auch kein WSA. Wenn ich zum naheliegendsten Amt fahren müsste, um mein Boot anzumelden, wäre es wahrscheinlich sogar Mantova, den das liegt für mich fast genauso nahe wie Regensburg (naja, fast..)... :aubacke:


    Und noch ein Punkt, der mir wichtig ist:


    Wir reden hier immer noch von Auslegeschlauchis, ab 2,50m Länge und die meist in Begleitung eines Hauptbootes sind!


    Das das Hauptboot, egal ob Camp oder Privatboot, Segelboot oder Motoryacht zwischen Toskana und Sardinien, ordentlich angemeldet sein sollte, steht für mich außer Fragen. Aber der ganze Aufwand wg. eines Beibootes?


    Ach ja, fast vergessen, apropos Sardinien:


    - In Deutschland besteht ja meines Wissens diese Anmeldepflicht wirklich nur auf Bundesschiffahrtsstraßen, auf anderen Gewässern kann ich rumfahren wie ich lustig bin (egal ob See, Nordsee oder Ostsee, nirgends brauche ich eine Anmeldung für Kleinfahrzeuge <20m!).


    Kann das so wer bestätigen?


    Falls ja, Wie ist es dann diesbezüglich in Italien? Lasst mich raten, der ADAC sagt..... :aubacke:


    Und noch eine interessante Frage: Wie ist es dann an den Lagos? --> vgl. Bundeschiffahrtsstraße


    Viele Grüße
    Wasti

    Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen. (Napoleon I. Bonaparte)

  • hallo10




    https://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/


    soviel zu D.


    Soviel ich weiss gilt, EU-Bürger=EU-Recht, soll heißen, es gilt im Ausland Heimatreglung.


    Kann schon sein, das Wasti da recht hat, im Bezug auf Italienisches Recht. Aber den Schaden, wenn es doch mal passiert, zahlt dann eine deutsche Versicherung, denke hier ist dann Vorsicht geboten.



    Es hat doch auch mal geheißen, Beiboot-200m am Mutterboot brauch nix, oder?

  • Und noch eine interessante Frage: Wie ist es dann an den Lagos?

    Hallo Wasti,


    die Frage stelle ich mir schon seit ich an den Superiore fahre.


    An keinem italienischen Privatboot ist ein Kennzeichen angebracht und ob die alle versichert sind, da habe ich so meine Zweifel.


    Das große Durcheinander kommt wohl eher daher, dass es keine wirklich greifbare, gemeinsame europäische Regelung gibt.

  • hallo10 Oli


    habe das mal grob durch......sagt aber nichts über die Versicherungspflicht aus, auch nicht für Kleinfahrzeuge.


    Neu für mich war nur, das bei Beibooten eine Kennzeichnung zum Hauptboot vorhanden sein muss.